§1. | Allgemeines & Anerkennung
§1.1 Fraktionen sind wie folgt begrenzt: 20 + 2 Female
§1.2 Jede Person darf zur selben Zeit nur in einer Fraktion Mitglied sein.
§1.3 Es ist gerne gesehen, dass Bewerbungen im RP (IC) ausgespielt werden und somit der Weg “Discord” eher der letzte Weg sein sollte. Der Discord dient somit als Postfach und nicht als Ort des Geschehens.
§1.4 Fraktionen müssen im Discord durch die Fraktionsverwaltung genehmigt und angekündigt werden, um als offizielle Fraktion agieren zu dürfen. Um wiederum eine offizielle Fraktion zu erhalten und bespielen zu dürfen, ist eine Mindestanzahl von 6 Mitgliedern vorgeschrieben.
§1.5 Die Probezeit beträgt 7 Tage ab Ankündigung. Jeder Fraktion steht es frei, den Aufbauschutz von 7 Tagen, Zeitraum Probezeit, zu nutzen oder diesen auszuschlagen. Dies wird in der Fraktions-Ankündigung auf dem Discord durch die Fraktionsverwaltung bekanntgegeben.
§2. | Merkmale & Auftreten
§2.1 Jede Fraktion ist dazu verpflichtet, gemeinsame Merkmale zu führen. 2 Kleidungsmerkmale sind verpflichtend. Dazu zählen Flag an Hose, Torso oder Hose. Masken, Handschuhe und Schuhe zählen nicht als gültige Merkmale. Fraktionsfahrzeuge haben ebenso Merkmale vorzuweisen. Bad-Fraktionen sind dazu verpflichtet, bei Fraktions-Aktivitäten mit den farblich gekennzeichneten Fahrzeugen als auch der Kleidung aufzutreten.
§2.2 Das Bespielen des “Zivi-RP” ist für Mitglieder einer Bad-Fraktion untersagt. Zwei Merkmale bezüglich Kleidung müssen zu jeder Zeit vorhanden sein. So genanntes “Zivi-Gambo” ist verboten!
§2.3 Bad-Fraktionen dürfen immer nur einen aktiven Helikopter nutzen. In Kriegssituationen dürfen nur Vanilla-Cars genutzt werden. Das PD darf pro Situation maximal 2 Helikopter nutzen.
§3. | Blood-Out
§3.1 Die Fraktionssperre beträgt 5 Tage.
§3.2 Nach einem Blood-Out besteht 2 Monate keine Möglichkeit der Rückkehr für die Person. Es sind alle Informationen bezüglich der Fraktion zu vergessen. Durch einen möglichen Missbrauch der Informationen entstandene Vorteile werden administrativ geahndet.
§4. | Drittpartei
§4.1 Das Szenario “Drittpartei” ist verboten.
§4.1.1 Einzige Ausnahme: Zwei Bad-Fraks “chillen” zusammen und einer der beiden wird beschossen. So erleiden beide Fraktionen höchstwahrscheinlich Schaden, wodurch beiden eine einzige RP-Situation “Rache” zur Vergeltung gestattet ist. Diese Ausnahme bezieht sich auf einen einzigen Racheakt, welcher keineswegs eine Freikarte für unangemessenes oder ausartendes Verhalten darstellt.
§5. | Anwesen/Hood
§5.1 Das Anwesen oder die Hood einer Bad-Fraktion ist deren Hoheitsgebiet. Das heißt, dass die Mitglieder ungebetene Gäste dem Gebiet verweisen können. Ungebetene Gäste, die sich aggressiv verhalten, dürfen auf diesem Gebiet zur Rechenschaft gezogen werden, ohne dies vorher kundtun zu müssen.
§6. | Jumpen
§6.1 Es ist Gangs gestattet andere Gangs zu “jumpen”, also mit dem Baseballschläger die andere Gang auszuknocken. Die Aktion ist am Würfelpark untersagt.
§7. | Illegale Routen
§7.1 Routen: Crack, Speed, Kokain, Waffenroute
§7.2 Jede Fraktion darf nur eine Route besitzen.
§7.2.2 Die Schwarzgeldkarte ist keine Route.
§7.2.3 Sobald eine Fraktion eine Route besitzt, darf diese Fraktion nicht mehr auf anderen Routen arbeiten und diese auch nicht betreten.
§7.3 Für einen Routenkrieg ist ein Kriegsvertrag notwendig.
§7.3.1 Die Höchstförderung für eine Route liegt bei 500.000$.
§7.3.2 Kriege sind von der Öffentlichkeit fernzuhalten. Keine Schießereien in der Innenstadt (Würfelpark, MD, PD). Wir spielen in einer Stadt mit mehreren Millionen Einwohnern, beachtet das.
§8. | Korruption
§8.1 Korruption ist in Maßen, nicht Massen, erlaubt. Es gilt zu beachten, dass Korruption mit Waffen, Amtsmissbrauch und Löschung von Akten untersagt ist.
§8.2 Korruption PD: Allen Rängen über Sergeant 2 ist Korruption verboten.
§8.2.1 Erlaubt: Informationsaustausch (Razzien, Akteninhalte, Strafen und Einträge im CopNet), Bevorzugung von anderen Spielern oder gar die Vereitelung von geringfügigen Verbrechen/Straftaten
§8.3 Korruption MD: komplett verboten
§8.4 Korruption DoJ: komplett verboten
§9. | Höchststrafen
§9.1 Die maximalen Hafteinheiten liegen bei 120 HE im Staatsgefängnis und 30 HE (U-Haft) in dem Zellentrakt des LSPD. Der Inhaftierte kann sich durch eine Kautionszahlung freikaufen. Dies ist aber nur bis zu einer Haftstrafe von 70 HE möglich.
§9.1.1 Wert einer Hafteinheit = 200$
§9.2 Die maximale Geldstrafe liegt bei 30.000$.
§10. | Administrative Maßnahmen
§10.1 Die Fraktionsverwaltung behält sich das Recht vor,bei Inaktivität, Regelverstößen, Gamboverhalten, Fail-RP oder Ausnutzen der Job-Rechte administrative Maßnahmen zu ergreifen. Darunter fallen Verwarnungen, Kündigung einzelner Personen, Personen der Mitgliedschaft in Gangs/Familien/Mafien/usw. zu entheben oder gar die Auflösung der gesamten Fraktion.
§10.2 Bei einem Regelbruch jeglicher Art wird eine Ahndung folgen, die 7 Tage bestehen bleibt und im Discord angekündigt wird.
§10.3 Bei mehreren schwerwiegenden Regelbrüchen wird eine Ahndung ausgesprochen, die 14 Tage bestehen bleibt und im Discord angekündigt wird.
§10.4 Bei einer (zweiten) Ahndung innerhalb des Zeitraums einer bereits aktiven Ahndung verlängert sich diese auf 30 Tage, neu beginnend.
§10.5 Bei einer weiteren (dritten) Ahndung innerhalb des Zeitraums einer bereits aktiven Ahndung, erfolgt die Auflösung der Fraktion oder bei Staatsfraktionen ggfs. eine Neubesetzung der Leitungsebene.
§10.6 Entscheidungen liegen im Ermessen der Fraktions-Verwaltung. Diese ist dazu befugt nach Absprache einzelne, der in §10.2 - §10.5 genannten Regelungen, außer Kraft zu setzen und zur nächst höheren Sanktion zu springen.
§10.7 Bei der Auflösung einer Fraktion entfällt der Anspruch auf Rückerstattung der zuvor durch Echtgeld erworbenen Gegenstände, Items, Autos, Anwesen, usw.
§10.8 Nach einer Auflösung (Eigenwunsch oder administrativ) besteht eine Fraktionssperre von 5 Tagen ab dem Tag der Ankündigung im Discord.
Änderungen des Regelwerks
Das Team behält sich das Recht vor, dieses Regelwerk jederzeit und nach eigenem Empfinden zu verändern bzw. anzupassen!